Ich habe heute einer Verhandlung beim Verwaltungsgericht beiwohnen können, bei der es einfach unmöglich war Gerechtigkeit zu schaffen. Man erwartet eigentlich in einem Gericht Gerechtigkeit zu finden. Zumindest sollte es so sein. Aber manchmal sind die Gesetze und Regeln so inflexibel, dass Gerechtigkeit einfach ausgeschlossen wird.
Jedenfalls ging es in der Verhandlung um eine Bafög Forderung, die eigentlich alle Beteiligten gewähren wollten. Nicht nur die Richterin sondern selbst der Rechtsanwalt vom Amt suchte gemeinsam nach einer Lösung. Jedoch stand das Gesetz dagegen.
Kurz zu der Situation, der Kläger ist ein Student der an einer schleichend ausbrechenden PTBS Erkrankung leidet. Als die Erkrankung voll ausbrach verlor er seinen Studienplatz. Beim Kampf um diesen erhielt er die Diagnose. Und da inzwischen die Bafög Fristen schon über ein Jahr verstrichen waren, und diese enorm starr sind, lies sich dies nicht mehr reparieren.
Es stellte sich während eben dieser Verhandlung heraus, dass alle Beteiligten sich darüber einig waren, dass dieser Fall eben einer jener seltenen speziellen Ausnahme Situationen darstellt in der unbedingt eine Ausnahme nötig ist und sie gewährt werden sollte.
In so einem Fall wo jemand so massiv um Ordnung seiner Verhältnisse kämpft sollte man doch fördernd unter die Arme greifen und nicht auch noch behindern.
Das Problem ist hier weniger die Rechtsprechung, noch die Gesetzgebung, sondern die typisch deutsche Vorstellung alles perfekt regeln und einrichten zu können. Davon sollten wir uns verabschieden. Aber einfach sagen machen wir halt alles chaotisch und individuell, sorgt auch nicht für ein faireres System, da Leitlinien fehlen. Es wie die Amis zu machen und alles punktuell regeln, führt wie man bei Ihnen sieht auch nicht immer zu besseren Ergebnissen.
Wenn aber beide bekannten demokratischen Rechtssystem keine guten Ergebnisse liefern, wie soll man damit dann umgehen?
Entweder schaffen wir ein System, dass Menschen mit besonderen Biografien unter die Arme greift, wenn diese einen entsprechenden Eingliederungswillen zeigen.
Oder wir schaffen neue Rahmengesetze wie wir sie in Deutschland mögen. Gestalten sie aber so weit, dass punktuelle Lösungen stets drin sind um Sonderfälle abzufedern. Meiner persönlichen Ansicht nach sollten wir fürs erste so ein Sondersystem schaffen und langfristig ein Mischsystem aus der Deutschen Rahmengesetzgebung und dem anglikanischen Rechtssystem zu schaffen. Da unsere Welt einfach nicht perfekt ist, sollten wir diesem auch Rechnung tragen. Einen groben Rahmen vorgeben, in dem individuelle Lösungen, für außergewöhnliche Fälle und Situationen, gefunden werden können.
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